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Rezepturen für Naturheilmittel in der Praxis

     

Ich habe seit diesem Jahr keine kantonale Apothekerbewilligung mehr und gebe dadurch selber keine Prodkute ab.

Gerne werde ich aber im Rahmen meiner diagnostischen Testverfahren Ihnen Ihr passendes Mittel austesten und eine Rezeptur ausstellen. Diese können Sie in einer Apotheke oder Drogerie nach Ihrer Wahl einlösen.

Die dazugehörigen Quittungen können zusammen mit der Rezeptur an Ihre Krankenkasse gesandt werden und so erhalten Sie je nach Kassenmodell die Naturheilmittel zurück vergütet.