Ich habe seit diesem Jahr keine kantonale Apothekerbewilligung
mehr und gebe dadurch selber keine Prodkute ab.
Gerne werde ich aber im Rahmen meiner diagnostischen
Testverfahren Ihnen Ihr passendes Mittel austesten und eine
Rezeptur ausstellen. Diese können Sie in einer Apotheke oder
Drogerie nach Ihrer Wahl einlösen.
Die dazugehörigen Quittungen können zusammen mit der Rezeptur an
Ihre Krankenkasse gesandt werden und so erhalten Sie je nach
Kassenmodell die Naturheilmittel zurück vergütet. |